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Umgang mit anderen Kulturen in der Pflege

von Kurt Osswald mit Auszügen (in Anführungsstrichen) aus „Zeit zu leben - Zeit zu sterben“, (herausgegeben von der evang. Heimstiftung,

ISBN 3-929912-15-5) und aus dem Pflegemodell Leininger

 

Transkulturelle Pflege nach Leininger
Madeleine M. Leininger entwickelte ein Pflegemodell, in dem sie betont, dass bei einer professionellen Pflege, den Handlungen und Entscheidungen, die Kultur der Patienten und Heimbewohner berücksichtigt werden muss.  Das kulturelle Wissen kann als Schlüssel zur Persönlichkeit der einzelnen Patienten verwendet werden. Ein sicherer Umgang mit der fremden Kultur erfordert deren Verstehen und auch Sicherheit im Umgang mit der eigenen Kultur, also eine transkulturelle Kompetenz. Die folgende Zusammenstellung mit praktischen Hinweisen und Details soll dazu eine Hilfe sein. Christen können bei Menschen aus anderen Kulturen und Religionen mit ihrer Liebe und Anteilnahme einen prägenden Eindruck hinterlassen.

 

Orthodoxe Christen
’Sie nehmen keine Speisen zu sich, in denen das Blut in irgendeiner Weise sichtbar ist. Das Fasten spielt eine bedeutende Rolle (in strengster Form: kein Fleisch, Fisch, keine Milch, kein Öl und Alkohol). Gefastet wird immer mittwochs und freitags, besonders vor Ostern (40 Tage, sog. „Grosse Fastenzeit“). Das Fasten gilt als Hilfe für den Menschen, um den Glauben an Gott und an das Heilsgeschehen zu vertiefen.

Bei den Alten, Kranken und Sterbenden kann das Fastengebot in Abstimmung mit dem Beichtvater/Priester gelockert oder aufgehoben werden. Dasselbe gilt auch für Kinder und Schwangere. Im Falle einer Erkrankung sind alle medizinischen Handlungen erlaubt.

Beim Sterbenden wird von einem Priester die Krankensalbung durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Sterbende/Kranke bei Bewusstsein ist, da vor der Krankensalbung die Beichte und Kommunion erfolgen muss.

Ein wichtiges Gebetsbuch der orthodoxen Kirche sind Psalmen. Persönliche, frei formulierte Gebete sind nicht üblich. Bei der Begleitung Sterbender sollten möglichst die Psalmen 27, 51 und 91 gelesen werden.

In der orthodoxen Kirche wird nicht vom „Sterben“, sondern vom „Entschlafen“ gesprochen. Der Entschlafene wird nach Möglichkeit von den Angehörigen gewaschen und in Ruheposition gelagert.

Die Totenwache wird ab dem Entschlafen bis zur Beerdigung von den Angehörigen, Freunden und Bekannten gehalten.

Die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen sollen (bis 40 Tage) nicht verändert werden. Dies hat zur Folge, dass zumindest bis zur Abholung des Entschlafenen die Gegenstände möglichst nicht berührt werden sollten.

Auf Grund des Glaubens an eine leibliche Auferstehung sollten dem Toten keine Organe entnommen werden. Die Obduktion ist dagegen gestattet.’

 

Baptisten

’Unter Führung des Heiligen Geistes legt jeder einzelne Gläubige individuell die Bibel aus. Deshalb gibt es auch keine für alle Baptisten gültige Auffassung über das Sterben und den Tod. Generell lässt sich nur sagen, dass sie sich hierbei an die Auffassung der reformierten Kirche anlehnen.

Die seelsorgerliche Betreuung eines Baptisten übernimmt entweder der örtliche Gemeindepastor oder der evangelische Seelsorger.

Besondere religiöse Handlungen nach Eintritt des Todes kennen die Baptisten nicht.’

 

Neuapostolen

’Die seelsorgerliche Betreuung neuapostolischer Bewohner/Patienten erfolgt durch neuapostolische Seelsorger und Gemeindeglieder. Da für einen neuapostolischen Gläubigen die Teilnahme an der Feier des Abendmahls in der Regel selbstverständlich ist, sollte dies auch in der Sterbephase ermöglicht werden.

Alles dafür Erforderliche wird der Seelsorger selbst mitbringen. Auf Wunsch kann dem Sterbenden eine Bibel in der Übersetzung von Martin Luther gereicht werden.

Im Umgang mit Sterbenden gibt es keine besonderen Vorschriften und Bräuche.’

 

Zeugen Jehovas

’Die Zeugen Jehovas lehnen Weihnachten, Ostern und Namenstage als heidnische Feste ab. Sie feiern auch keinen Geburtstag.

Jedes Jahr wird am 14. Nisan des jüdischen Kalenders (14 Tage nach dem Neumond in Jerusalem, der der Tagundnachtgleiche des Frühjahrs am nächsten war) das Abendmahl in Form einer Gedächtnisfeier gehalten. Bewohnern/Patienten sollte die Teilnahme an dieser Feier ermöglicht werden.

Aus Respekt vor der Heiligkeit des Blutes bzw. des Lebens lehnen Jehovas Zeugen blut- und/oder plasmahaltige Transfusionen ab. Auch essen sie nichts, was Blut oder Blutbestandteile als Zusatz enthält.

Der Besuch durch Geistliche einer anderen Glaubensrichtung ist nicht erwünscht, wohl aber der seelische Beistand und Trost von Familienangehörigen und/oder Mitgläubigen. Auf Wunsch kann dem Sterbenden eine Bibel gereicht werden.

Der Glaube an die Auferstehung ist für den Zeugen Jehovas die tragende Kraft in der Sterbestunde.

Zeugen Jehovas ziehen es allgemein vor, den Körper eines Verwandten nach seinem Tod nicht sezieren zu lassen, es sei denn, es besteht ein zwingender Grund, z.B. wenn eine Behörde eine Autopsie anordnet.’

 

Juden

’Der Name Gottes wird von Juden aus Ehrfurcht nicht ausgesprochen, sie sagen stattdessen „Adonai“ (Herr), „Ewiger“ oder „Ha-Shem“ (der Name).

Von Freitag nach Sonnenuntergang bis Samstag nach Sonnenuntergang ist der jüdische Ruhe- und Feiertag (sog. Sabbat). Die Hebräische Bibel (das christliche „Alte Testament“) ist die Heilige Schrift der Juden.

Die Kopfbedeckung der gläubigen männlichen Juden, Kippa genannt, wird immer, auch im Bett, getragen. Orthodoxe Frauen verhüllen ihr Haar vollständig, tragen keine Hosen und die Kleider bedecken die Arme und Beine.

Am Sabbat sind die Juden zur körperlichen Erholung verpflichtet. Ferner dürfen keine elektrischen Geräte benutzt und keine ausgiebige Körperpflege durchgeführt werden. Ein gläubiger Jude rasiert sich nur trocken. Ein wichtiges tägliches Ritual ist das Händewaschen nach dem Aufstehen und vor jeder Mahlzeit: Werden die Hände vor der Mahlzeit nicht gewaschen, so gilt das Essen als unrein. Die Hände werden während eines stillen Gebetes mit Hilfe von Bechern mit Wasser übergossen. Juden essen nur Fleisch von Rind, Schaf und Ziege sowie Geflügel und Fisch. Schweinefleisch ist genauso tabu wie Meeresfrüchte.

Das Fleisch muss von einem jüdischen Metzger nach bestimmten Vorschriften geschlachtet werden. Für Fleisch- und Milchspeisen darf niemals der gleiche Teller und das gleiche Besteck benutzt werden.

Da es in einer nicht jüdischen Pflegeeinrichtung nahezu unmöglich ist, gemäss der jüdischen Speisevorschriften (d.h. koscher) zu kochen, ist es ratsam, dass gläubigen jüdischen Bewohnern/Patienten das Essen von den Angehörigen gebracht wird.

Kranken und sterbenden Menschen darf ihr Zustand nicht verheimlicht werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich geistig und praktisch auf den Tod vorzubereiten.

Jede Form der passiven Sterbehilfe darf nicht geleistet werden. Alle therapeutischen Massnahmen und Medikamente, welche das Leben retten bzw. das Leiden lindern, sind erlaubt.

Zur Rettung des menschlichen Lebens werden alle Gebote und Verbote der jüdischen Religion aufgehoben. Es dürfen dann auch am Sabbat und an den Feiertagen elektrische, medizinische Geräte (Absauggeräte, Wechseldruckmatratzen u.ä.) eingesetzt werden.

Unbedingt sollte die Familie oder die jüdische Gemeinde bzw. der Rabbiner benachrichtigt werden. Wenn möglich kann dem Sterbenden auf Wunsch das Alte Testament (nicht die gesamte christliche Bibel!) gereicht werden. Wer den Tod nahen sieht, bereitet sich auf ihn vor mit Gebeten, dem Bekenntnis zu den eigenen Sünden und dem Segnen der Kinder.

In jeder jüdischen Gemeinde gibt es Frauen und Männer, die ehrenamtlich die Betreuung von Schwerkranken, Sterbenden und die Fürsorge für die Verstorbenen und die Hinterbliebenen übernehmen (sog. Chevra Kaddischa = Heilige Bruderschaft).

Der Verstorbene wird bis zur Beerdigung nicht alleine gelassen, da dies als Mangel an Respekt angesehen wird.

Autopsien wurden von rabbinischen Autoritäten nur als Ausnahme gestattet, wenn dadurch im Falle von erblichen Krankheiten überlebende Verwandte gerettet werden können oder wenn es zur Aufklärung von Verbrechen nötig ist.’

 

Muslime

’Der Islam schreibt den Gläubigen das fünfmalige tägliche Gebet (sog. Salat) vor. Dadurch wird neben der äusseren Reinigung durch Waschung auch die Reinigung der Seele erzielt. Die Gebete sollten in ungestörter Atmosphäre durchgeführt werden können. Schwerstkranke sind von der Pflicht zum Beten ausgenommen.

Im Islam gilt alles, was den Körper verlässt, als unrein. Aus diesem Grund sind regelmässige Waschungen notwendig, die immer unter fliessendem Wasser durchzuführen sind.

Nichtmuslimische Pflegekräfte können einen muslimischen Patienten/ Bewohner waschen, aber nicht rituell reinigen. Aus diesem Grund wird die Grundpflege eines muslimischen Patienten/Bewohners meist durch Angehörige gewährleistet.

Für Muslime ist es darüber hinaus eine heilige Pflicht, ihre kranken Angehörigen regelmässig zu besuchen. Durch diese Besuche vollbringen sie eine der guten Taten, die der Koran vorschreibt.

Muslime tragen auch im Bett Kopftuch und langärmelige Oberteile, da diese Verhüllung als Schutz vor Belästigung, Blossstellung und Nacktheit gilt.

Muslime essen kein Schweinefleisch und trinken keinen Alkohol. Es ist darauf zu achten, dass auch in Süssspeisen oder Kuchen kein Alkohol enthalten ist. Aus Angst vor Verfehlungen versorgen viele Angehörigen ihre Kranken mit muslimischem Essen.

Vor grossen operativen Eingriffen oder folgenschweren Therapien muss häufig zuerst die Zustimmung des männlichen Familienoberhauptes eingeholt werden.

Die Verweigerung von Fremdblut-Transfusionen ist keine Seltenheit, oft werden nur Blutspenden aus der eigenen Familie akzeptiert.

Der Koran lehrt, dass mit dem Eintritt des Todes die Trennung der Seele vom Körper beginnt. Nach einer gewissen Zeit, je nachdem, wie gläubig der Mensch gewesen ist, betritt seine Seele vollständig die nächste Welt. Das Leben nach dem Tod ist geistiger Natur.

Wenn ein muslimischer Patient im Sterben liegt, sollten die Angehörigen und ein islamischer Seelsorger gerufen werden. Die Angehörigen beten und lesen aus dem Koran vor.

Im Idealfall hebt der sterbende Muslim den Finger zum Himmel und spricht das Glaubensbekenntnis.

Kann der Patient dies nicht selbst tun, so übernehmen es Angehörige oder andere Muslime. Sollte kein Muslim beim Sterbenden sein, so dürfen dies auch Andersgläubige (Pflegekräfte) tun.

Ein sterbender Muslim darf niemals durstig sterben. Es sollte ihm ständig etwas zu trinken gegeben werden.

Das Bett wird so gedreht, dass der Sterbende in Richtung Mekka blickt, also in südöstliche Richtung. Die Augen werden bereits vor dem Ableben langsam geschlossen und dabei wird ein Gebet gesprochen.

Nach dem Tod wird der Leichnam mit fliessendem Wasser gewaschen. Diese Handlung kann nur der religiöse Beauftragte (sog. Imam) der muslimischen Gemeinde oder ein anderer, in dieser Handlung unterwiesener Muslim durchführen.

Die Versorgung eines Verstorbenen, der dem islamischen Glauben angehörte, durch Andersgläubige ist für die Angehörigen nur sehr schwer zu akzeptieren und erfordert daher sehr viel Fingerspitzengefühl. Die Versorgung sollte jedoch immer durch männliche Pflegekräfte erfolgen. Bei der Versorgung ist darauf zu achten, dass die Hände stets an die Seiten des Leichnams gelegt werden. Der Leichnam wird in weisse Laken gehüllt und dann auf die rechte Seite gelagert. Ein tränenreiches und mit Wehklagen verbundenes Abschiednehmen ist im Islam Ausdruck tiefer Religiosität.

Sowohl für den Toten als auch für die Angehörigen ist es wichtig, ja heilsmitentscheidend, alle Regeln zu beachten, die mit der Beerdigung in Zusammenhang stehen.’

 

Buddhisten

Die Todesvorstellung ist Reinkarnation oder Wiedergeburt und führt zu einem weiteren Leben. Der Mensch bestimmt seine weitere Existenz durch seinen gewählten Lebensstil. Unterdrückung des Verlangens führt zum höchsten Grad an Frieden – dem Nirwana – und beendet so den Kreis aus Tod und Wiedergeburt. Die Buddhisten glauben nicht an einen persönlichen Gott. Leiden ist für sie die Folge eines egoistischen Verlangens und ein Weg zur Selbsterlösung. Kranke und Sterbende werden daher mit ihrem Schicksal allein gelassen. Krankheit ist ein passives Warten. Der Heilungsprozess sollte daher wissenschaftlich fundiert erklärt werden und dass Gott sie liebt und sie heilen kann.

 

Hindus

Der Mensch ist eine Ausdrucksform des unpersönlichen Gottes Brahman, ohne individuelle Persönlichkeit oder eigenen Wert. Es gibt keine Sünde gegen einen heiligen Gott. Falsches geschieht aus Ignoranz – nicht gegen irgendeinen Gott. Das Böse kann man überwinden durch Befolgung der Regeln der eigenen Kaste und des Weges zur Erlösung durch Taten, Wissen oder Hingabe an einen der vielen Götter. Es gibt vier Klassen von Menschen. Man kann nur durch eine Reihe von Wiedergeburten in eine höhere Klasse/Kaste gelangen. Frauen/Mädchen haben in keiner Klasse Wert.

Der Tod wird als Chance gesehen, durch Wiedergeburt in eine höhere Klasse/Kaste zu gelangen und doch leben Hindus in Angst vor dem Tod und den Göttern und versuchen, sie zu beruhigen. Das endgültige Ziel ist es, vom Karma (seinen sich aus der eigenen Station im Leben ergebenden Pflichten nachzukommen) und vom Samsara (dem endlosen Zyklus aus Geburt, Tod und Wiedergeburt) befreit zu werden, um Moksha (die Unend­lichkeit, Befreiung oder Erlösung) vom Maya (der Illusion dieses Lebens) zu erlangen. Dies kann im Leben (durch Yoga und Meditation) oder im Tod erreicht werden. Es bedeutet auch, Atman zu erreichen – die mystische Vereinigung mit Brahman und der universellen Seele – die als die einzige wahre Realität angesehen wird.

 

Welche Aufgabe haben Christen?

Unsere Aufgabe ist es, mit viel Liebe und Anteilnahme anderen Kulturen und Religionen zu begegnen. Mit Gottes Hilfe, Mut und der Führung des Heiligen Geistes gibt es gute Gespräche, Anteilnahme und Hilfe für unser Gegenüber. Wie bei der Geschichte mit dem Barmherzigen Samariter geht es um unseren Nächsten. Die dienende Liebe kann Wunder wirken, eine neue Perspektive zeigen und zu einem neuen Leben führen.

Quelle: Publiziert CDK-Bulletin 1/2006

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